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Begräbniskostenvorsorge

Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen

Die Kosten für ein Begräbnis sind mittlerweile ziemlich hoch. Sie liegen bei „normalen“ Begräbnissen zwischen € 6.000,- und € 10.000,-. Diese Kosten kommen ja oft sehr plötzlich und unerwartet auf einen zu. Selbst wenn auch genügend „Erbmasse“ vorhanden sein sollte, ist diese normalerweise für das oftmals etliche  Monate dauernde Verlassenschaftsverfahren gesperrt. Und so müssen die Hinterbliebenen, wenn sie nicht über die liquiden Mittel verfügen, ein Begräbnis auf Kredit finanzieren.

Eine Begräbniskostenversicherung leistet rasch die vereinbarte Versicherungssumme, bzw. reicht es oft, wenn die Hinterbliebenen die Polizze an das Bestattungsunternehmen übergeben und diese direkt mit der Versicherung abrechnen.

trauernder Engel Grab

Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen ist es sehr vorausschauend, eine Begräbniskostenversicherung abzuschließen. Damit müssen diese nichts vorfinanzieren, bzw. bleiben nicht auf den Begräbniskosten sitzen.

Was brauchen wir für ein Angebot?
Wir benötigen die Höhe der gewünschten Versicherungssumme und das Geburtsdatum der versicherten Person
Muss ich die Kosten für ein Begräbnis vorstrecken?
Nein, mit einer Begräbniskostenvorsorge rechnet der Bestatter direkt mit der Versicherung ab.
Wie lange läuft ein Begräbniskostenvorsorge?
Dieser Vertrag läuft ein Leben lang.

In 3 Schritten zur Begräbniskostenvorsorge

Wir unterstützen Sie bei der Erhebung Ihres Versicherungsbedarfs

Wir entwickeln für Sie das optimale Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis auf Basis Ihrer Daten.

Sie bleiben über die gesamte Laufzeit betreut.


Portrait Jasmin Peyer

Jasmin Peyer

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Kundenstimmen

"Bin sehr zufrieden mit der sehr schnellen und professionellen Abwicklung meiner Belange. Ich kann das Sekuranza Team nur weiter empfehlen."

Dagmar Körmer

"Fühle mich bei Ihnen gut beraten und vor allem gut aufgehoben! Ich werde sie in jedem Fall weiterempfehlen und vermutlich auch noch mit weiteren Anliegen meinerseits aufsuchen."

Lukas Bauer

"Das Team von Herrn Lenz beratet mich schon die Hälfte meines Lebens und dies großartig. Sie beraten mich in allen Lebenslagen, kümmern sich um jede Kleinigkeit und lösen jegliche Probleme in Schadensfällen. Genau das erwarte ich mir von einem Versicherungspartner. Herzlichen Dank!"

Markus Bacher

"Das gesamte Team ist immer für mich da, es gibt kein Problem, das sie nicht lösen können. Egal mit welchem Anliegen ich komme, es wird alles sofort und verlässlich erledigt. Super freundlich und hilfsbereit und nur zu empfehlen" :)"

Angela Lindtner

"Egal wer aus dem Team; immer werde ich sehr gut beraten, hervorragend betreut und bestens informiert und das Alles stets rasch, freundlich und vor allem kundenorientiert. Das hatte ich sonst im Versicherungsbereich woanders nicht; deshalb bin ich inzwischen ein langjähriger, zufriedener Kunde!"

Roman Eireiner

"Ich bin seit ca. 20 Jahren zufriedener Kunde von Herrn Hassler. Vor allem bei Haus- und Rechtsschutzversicherung sowie bei Kapitalanlage. "

Brunold Loidl

"Ich möchte Herrn Hassler für die rasche und kompetente Bearbeitung schon über viele Jahre sehr herzlich danken. Sekuranza kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."

Dipl.Ing. Alfred Rath

"Hervorragende Betreuung - ich bin seit viele Jahren zufriedener Kunde des Hauses und empfehle Herrn Hassler und das Sekuranza Team auch gerne weiter, hier ist man gut aufgehoben - sowohl fachlich kompetent als auch auf persönlicher Ebene."

Christof Kier

    Wir beantworten Ihre Fragen

    • Wie lange läuft eine Begräbniskostenversicherung?

      Es wird eine Prämienzahlungsdauer (einmalig oder laufend) vereinbart und dann läuft der Vertrag bis zum Lebensende

    • Was kostet so eine Versicherung?

      Die Prämie richtet sich nach Alter, Versicherungssumme und Prämienzahlungsdauer. Hier gilt jedoch; je jünger die versicherte Person desto günstiger die Prämie.

    • Was ist, wenn die Versicherungssumme höher als die Begräbniskosten ist?

      Nach Bezahlung der Begräbniskosten wird der verbliebene Betrag an die in der Polizze genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt