Ärztehaftpflichtversicherung
Der Schutz für ein sorgenfreies Arbeiten!
Als freiberuflich tätiger bzw. niedergelassener Arzt oder Zahnarzt ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend vorgeschrieben. Somit wurden mit den gesetzlich verankerten Mindeststandards klare Verhältnisse für freiberuflich tätige Ärzte geschaffen. Doch im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser und den privaten Krankenanstalten ist die Absicherung im Schadenfall für den einzelnen angestellten Arzt oder dem Arzt in Ausbildung nicht gesetzlich geregelt und oft unklar. Auch wenn der Betreiber der Krankenanstalt über eine entsprechende Versicherung verfügen sollte, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Betreiber über den Regressweg beim Arzt schad- und klaglos hält.

Mit einer Ärztehaftpflichtversicherung wird Ihnen finanziell der Rücken vor Schadenersatzansprüchen von Dritten freigehalten. Dies können beispielsweise Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sein.

In 3 Schritten zur Ärztehaftpflichtversicherung

Wir unterstützen Sie bei der Erhebung Ihres Versicherungsbedarfs. Dieser orientiert sich an Ihrer Beschäftigungsart (angestellt oder freiberuflich).

Wir entwickeln für Sie das optimale Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis auf Basis Ihrer Daten.

Sie bleiben über die gesamte Laufzeit betreut!
Fragen kostet nichts.
Auch außerhalb der Geschäftszeiten können Sie jederzeit online einen Beratungstermin mit mir buchen!

Jasmin Peyer
Kundenstimmen

"Das Team von Herrn Lenz beratet mich schon die Hälfte meines Lebens und dies großartig. Sie beraten mich in allen Lebenslagen, kümmern sich um jede Kleinigkeit und lösen jegliche Probleme in Schadensfällen. Genau das erwarte ich mir von einem Versicherungspartner. Herzlichen Dank!"

"Das gesamte Team ist immer für mich da, es gibt kein Problem, das sie nicht lösen können. Egal mit welchem Anliegen ich komme, es wird alles sofort und verlässlich erledigt. Super freundlich und hilfsbereit und nur zu empfehlen" :)"

"Bin sehr zufrieden mit der sehr schnellen und professionellen Abwicklung meiner Belange. Ich kann das Sekuranza Team nur weiter empfehlen."

"Egal wer aus dem Team; immer werde ich sehr gut beraten, hervorragend betreut und bestens informiert und das Alles stets rasch, freundlich und vor allem kundenorientiert. Das hatte ich sonst im Versicherungsbereich woanders nicht; deshalb bin ich inzwischen ein langjähriger, zufriedener Kunde!"

"Ich bin seit ca. 20 Jahren zufriedener Kunde von Herrn Hassler. Vor allem bei Haus- und Rechtsschutzversicherung sowie bei Kapitalanlage. "

"Fühle mich bei Ihnen gut beraten und vor allem gut aufgehoben! Ich werde sie in jedem Fall weiterempfehlen und vermutlich auch noch mit weiteren Anliegen meinerseits aufsuchen."

"Hervorragende Betreuung - ich bin seit viele Jahren zufriedener Kunde des Hauses und empfehle Herrn Hassler und das Sekuranza Team auch gerne weiter, hier ist man gut aufgehoben - sowohl fachlich kompetent als auch auf persönlicher Ebene."

"Ich möchte Herrn Hassler für die rasche und kompetente Bearbeitung schon über viele Jahre sehr herzlich danken. Sekuranza kann ich mit gutem Gewissen weiterempfehlen."
Wir beantworten Ihre Fragen
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Brauche ich als angestellter Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Im Bereich der öffentlichen Krankenhäuser und den privaten Krankenanstalten ist die Absicherung im Schadenfall für den einzelnen angestellten Arzt oder dem Arzt in Ausbildung nicht gesetzlich geregelt und oft unklar. Auch wenn der Betreiber der Krankenanstalt über eine entsprechende Versicherung verfügen sollte, ist damit nicht ausgeschlossen, dass sich der Betreiber über den Regressweg beim Arzt schad- und klaglos hält.
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Werden Patientenbeschwerden bzw. Haftungsfälle häufiger?
Es ist immer häufiger zu beobachten, dass gegen den Betreiber der Krankenanstalt und letztendlich gegen den behandelnden Arzt Klage geführt wird. Kann man Ihnen als Arzt grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, kann sich die Versicherung des Krankenhauses von Ihnen das Geld zurückholen. Daher ist es ratsam als angestellter Arzt und als Arzt in Ausbildung eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
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Was deckt die Haftpflichtversicherung für angestellte Ärzte ab?
Die Haftpflichtversicherung leistet, wenn Patienten Schadenersatzansprüche (z.B.: Schmerzensgeld wegen vermeintlich fehlerhafter Behandlung) geltend machen. Anschließend werden die Vorwürfe geprüft und wenn kein Verschulden vorliegt werden die Schadenersatzansprüche abgewehrt. Sofern die Ansprüche berechtigt sind leistet die Versicherung Schadenersatz. Somit sind Sie als Arzt vor den finanziellen Folgen eines möglichen Behandlungsfehlers geschützt.
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Was kann alles mitversichert werden?
Neben den genannten Vorteilen sind Notarzteinsätze, Tätigkeiten als Belegarzt, Tätigkeiten als Sportarzt, Vertretungsarzt, Schularzt, Betriebsarzt und Amtsarzt ebenfalls mitversichert.
